Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB) gelten für alle zwischen der  Kfz Meisterwerkstatt VR und dem Auftraggeber geschlossenen Reparaturaufträge, Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten, sowie Rückversand von eingeschickten Steuergeräten und sämtlichen Kraftfahrzeugersatzteilen, sofern keine abweichende schriftlich festgelegte Vereinbarung getroffen wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert. Die AGB gelten gegenüber juristischen und Privatpersonen sowie Unternehmen.

Auftragserteilung

Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten als verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Reparaturauftrag unterschrieben oder mündlich zugesichert hat. Die durchzuführenden Leistungen sind einzeln zu beschreiben. Mit der Unterschrift des Reparaturauftrages gelten die AGB als angenommen. Falls keine Unterschrift beim Reparaturauftrag erfolgt, gelten die AGB bei Entgegennahme der beauftragten Reparatur als angenommen. Der Reparaturauftrag ermächtigt den Auftragnehmer Probefahrten durchzuführen und Unteraufträge zu erteilen. Falls die Kfz-Meisterwerkstatt VR auf Kundenwunsch den erteilten Reparaturauftrag während der Reparatur storniert, so sind bis zu diesem Zeitpunkt alle erbrachten Leistungen, sowie das verwendete Material und die Ersatzteile vom Auftraggeber zu entlohnen.

Lieferung und Fertigstellung

Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich, außer wenn diese schriftlich festgelegt sind. Stellt sich heraus, dass die Instandsetzung wegen der Mängel des Vertragsgegenstandes unmöglich ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zu dieser Feststellung geleisteten Arbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Werkstatt verlassen hat. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt bei der Überführung zu beachten. Versandvorschriften des Käufers sind nicht bindend.

Schadenersatz bei Nichtabnahme

Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab, so haftet er für den uns dadurch entstandenen Schaden. Die Schadenssumme orientiert sich, in einem angemessenen Verhältnis, am Nettorechnungsbetrag und übersteigt in der Regel nicht die Höhe von 10% des Nettorechnungsbetrages. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen sowie eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €. Alle Kfz Aggregate und Ersatzteile, die zum Befund/Instandsetzung bei uns lagern, werden bis zu 7 Tage nach Erstellung des Befundes/Abschluss der Instandsetzung kostenfrei gelagert. Sollte darüber hinaus eine weitere Lagerung erforderlich sein, welche nicht durch die KFZ Meisterwerkstatt VR verschuldet ist, wird diese je nach Größe des Aggregats, Ersatzteils oder Kfz mit einer Lagergebühr zwischen 20 – 50 Euro wöchentlich in Rechnung gestellt.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort mit Lieferung fällig. Der Versand erfolgt per Nachnahme oder Vorkasse. Der Rechnungsbetrag für die durchgeführte Leistungen ist bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.

Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung auf die geleistete Arbeit beträgt 12 Monate ohne Begrenzung auf die Laufleistung ab Rechnungsdatum. Handelt es sich um eine Bedarfsreparatur, so besteht die Gewährleistung nur auf die erneuerten / instandgesetzten Ersatzteile. Voraussetzung hierfür ist ein Einbau nach Herstellervorgaben durch eine Kfz-Meisterwerkstatt.  Auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Kfz Meisterwerkstatt VR ist zur dreifachen Nachbesserung berechtigt. Erfolglose Nachbesserungsversuche sind unter angemessener Fristsetzung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt durch die Kfz Meisterwerkstatt VR nur der Versand eines instandgesetzten Aggregats oder Bauteils und der Einbau erfolgt durch den Auftraggeber, wird keine Gewährleistung übernommen. Für den Gewährleistungsanspruch ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich einen Einbaunachweis einer Kfz-Meisterwerkstatt nachzureichen, spätestens jedoch nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Einbaunachweis muss zwingend folgende Information beinhalten: Öl Norm, Ölmenge, Einbaudatum, Laufleistung des Fahrzeuges und verantwortliche Person. Die Gewährleistung umfasst keine Kosten, die mit einer Panne zusammenhängen. Die Gewährleistung entfällt, wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle am Fahrzeug nicht eingehalten werden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf das instandgesetzte Aggregat und umfasst keine Aus- und Einbaukosten oder sonstige Entschädigungen. Bei Gewährleistungsanspruch wird maximal voller Kaufpreis zurück erstattet. Durch die Reparatur während der Gewährleistungszeit verlängert sich die Gewährleistungszeit nicht weiter.  Die Sendungen sind vom Abnehmer sofort auf Beschädigung jeder Art zu überprüfen. Transportschaden oder sonstige sichtbare Beschädigungen sind unverzüglich bei der Kfz-Meisterwerkstatt VR schriftlich zu melden, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Zustellung.  Zum späteren Zeitpunkt gemeldete Schäden werden von uns nicht anerkannt. Durch Kunde geöffnete, zerlegte oder nicht vollständig angelieferte Aggregate werden grundsätzlich ohne Garantie instandgesetzt.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Hanau am Main als vereinbart.